Seit dem 1. April gilt eine neue Befahrungsregeln für Wümme/Oste, sowie deren Nebengewässer im Landkreis Rotenburg.
Die Verordnung als PDF:
verordnung_zur_einschraenkung_des_gemeingebrauchs_an_fliessgewaessern
Online Pegel des NLWKN-Niedersachsen: http://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
Auszug der wichtigsten Daten, weitere Details sind dringend vor Fahrtantritt der Vorordnung direkt zu entnehmen:
Wümme ab Lauenbrück, Oste ab Heeslingen und Oste-Hamme-Kanal sind im LK-Rotenburg ganzjährig befahrbar, wenn folgende Pegel nicht unterschritten werden:
Wümme: 60 cm
Oste: 690 cm (60 cm)
Oste-Hamme-Kanal: 40 cm
- Boote bis 6 m Länge und 1 m Breite, Kennzeichnung mit DKV Stander, Vereins- und Bootsname.
- Nur zwischen 1 h nach Sonnenaufgang und 1 h vor Sonnenuntergang.
Nebengewässer von Oste und Wümme sind im LK-Rotenburg in der Zeit vom 16.07. -31.03. befahrbar, wenn folgende Pegel nicht unterschritten werden:
Wümme: 100 cm
Oste: 730 cm (100 cm)
- Boote bis 4,5 m Länge und 1 m Breite, Kennzeichnung mit DKV Stander, Vereins- und Bootsname.
- Mindestens ein Teilnehmer muß die Sicherheits- und Ökoschulung des DKV nachweisen können.
- Die Befahrung muß 24 h vorher dem Landkreis Rotenburg per Mail angezeigt werden.
wasserwandern(a)lk-row.de
- Nur zwischen 1 h nach Sonnenaufgang und 1 h vor Sonnenuntergang.
Die Wieste ist aufgrund eines Naturschutzgebietes komplett gesperrt!