Paddelbare Gewässer in der Umgebung

Aller Unterlauf:
Gewässerbeschreibung:
Der 117 km lange Abschnitt, der Aller ab Celle bis zur Mündung in die Weser wird als Aller Unterlauf bezeichnet. Sie ist Bundeswasserstraße. Die Strecke ist durch vier Staustufen mit Wehren und Schleusen reguliert. Gewerbliche Schifffahrt besteht nicht mehr, im Sommer jedoch starker Motorboot- und Wasserskiverkehr, besonders am Wochenende. Streckenweise verkehren auch kleine Fahrgastschiffe.
An den Wehren bestehen Umtragemöglichkeit. Es wird, schon aus zeitlichen Gründen, empfohlen, die Wehr-Arme zu befahren. Die Schleusenwärter sind nicht verpflichtet, Einzelfahrer zu schleusen. Mitschleusen gestattet. Bei Gruppen von mindestens drei Booten wird geschleust.

Befahrungsregelungen:
KM 107 – 78, Landkreis Celle:
ganzjähriges Uferbetretungsverbot, Ausnahme im Zeitraum 01.05. bis 30.09. eines Jahres in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und im Zeitraum 01.10. eines Jahres bis 30.04. des Folgejahres in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
KM 78 – 30, Landkreis Heidekreis: ganzjähriges Uferbetretungsverbot, außer an Einstiegs-/Ausstieg, sowie ausgewiesene Badestellen
KM 30 – 0, Landkreis Verden: ganzjähriges Uferbetretungsverbot, außer an genehmigten Bootsstegen erlaubt. Das kurzzeitige Anlanden an vegetationsfreien Uferabschnitten ohne Übernachten und Zelten bleibt in der Zeit vom 16.07. bis 28.02. freigestellt.

Ein und Ausstiegstellen:
KM 113 (0,5*): Hafen in Celle,
( Bis Hodenhagen 4 Wehr zum Umtragen!), Parkplatz vorhanden
KM 95 (19) Kanuanleger Winsen, (Bis Hodenhagen 3 Wehr zum Umtragen!), Parkplatz vorhanden
KM 75 (40) Slipanlage Engehauen, (Bis Hodenhagen 1 Wehr zum Umtragen!)
KM 58 (57,5) Kanuanleger Hodenhagen, Parkplatz an der L190 benutzen
KM 50 (66,5) Kanuanleger Eilte, Parkmöglichkeit an der Straße
KM 41 (74,5) Kanuanleger Bosse, Hotel Allerhof (Übernacht und gutes Lokal zum Essen und Kaffee trinken. Sehr Paddler freundlich). Parkmöglichkeit an der Straße
KM 35 (81,5) Kanuanleger / Slipanlage Rethem, Parkplatz an der Sporthalle
KM 25 (92,5) Treppe Hülsen, mit Pausenplatz/-hütte, Parkplatz vorhanden
KM18 (99), WSC Westen, (DKV-Bootshaus), Parkplatz am Amtshaus
KM 5 (112) WSV Verden, (DKV-Bootshaus bewirtschaftet), Parkplatz vorhanden
KM 0 (117) Slipanlage Eissel, in der Weser nach 100 m rechts
*Kilometrierung gemäß DKV von Mündung zur Quelle, die Beschilderung durch die Wasserschifffahrtsverwaltung ,117 in Celle und 0 an der Mündung in die Weser ist genau umgekehrt!

Alte Aller:
Gewässerbeschreibung:
3 km langer Nebenarm der Aller bei Verden. Kann vom Bootshaus des WSV-Verdens als Rundkurs mit der Aller genutzt werden. Dieser Arm wird aber nur bei einem Wasserstand über 3,00 m am Pegel Eitze durchflutet. Bei niedrigerem Wasserstand ist die Durchfahrt durch eine Fuhrt blockiert.

Befahrungsregelungen:
ganzjähriges Uferbetretungsverbot und Befahrungsverbot in der Brut- und Setzzeit, 15.3.-15.7. Die Befahrung der abzweigenden Wätern ist ganzjährig untersagt.

Ein und Ausstiegstellen:
KM 5 (112) WSV Verden,
(DKV-Bootshaus bewirtschaftet) als Rundkurs Aller Unterlauf stromabwärts, Alte Aller stromaufwärts.

Böhme:
Gewässerbeschreibung:
Die Böhme gehört, neben der Örtze, zu den schönsten und beliebtesten Wanderflüssen der Heide; besonders empfehlenswert ist ihr Oberlauf bis Walsrode.

Befahrungsregelungen:
KM 54, Böhme oberhalb Tetendorf
ganzjährig gesperrt, von Tetendorf bis zur Brücke L159 in Böhme vom 01.03. – 15.07. gesperrt, in der übrigen Zeit Uferbetretungsverbot und Pegelregelung (Pegel Brock >= 140 für Kajaks, >= 145 für Canadier). Für SUP und andere Wasserfahrzeuge ganzjährig gesperrt. Ausnahme: Zwei kurze Teilstücke in Bad Fallingbostel und Walsrode dürfen ganzjährig befahren werden. Ab Straßenbrücke L159 in Böhme bis Mündung Aller vom 01.03. – 15.07. gesperrt, restliche Zeit Uferbetretungsverbot.

Ein und Ausstiegstellen:
KM 54 Tetendorf
, bis Dorfmark mehrfach umtragen, wegen niedriger Brücken und Wehre.
KM 40 Dorfmark Mühle, Einstieg bim Bootsverleih an der Mühle oder bei KM 38 Brücke B440, nicht auf der Wiese parken.
KM 29 Fallingbostel, Brücke L 163, Ein- und Ausstieg, Parkplatz an der Straße
KM 17 Walsrode, Mühle und Bootshaus des TV Jahn, Parkplatz an der Straße
KM 16 Walsrode, Plötz-Mühle, großer Parkplatz an der Straße L 190
KM 2 Böhme (Ortschaft), Wehr unfahrbar, Parkplatz an der Straße L 159
KM 0, Mündung in die Aller (KM 44), Weiterfahrt auf der Aller bis Rethem sinnvoll.

Lehrde:
Gewässerbeschreibung:
Sehr schöner Wald- und Wiesenfluss, einsam, lohnend, ab Brücke Wittlohe starker Schiffwuchs. Bis Lehringen nur sehr selten nach starken Regen ausreichend Wasser vorhanden.

Befahrungsregelungen:
Die Lehrde ist ganzjährig gesperrt, Ausnahmen: Befahrung ab K 30 / K 125 (Gr. Heins) nur für Kajaks erlaubt vom 01.09. bis 14.03. bei Mindestpegel an der Straßenbrücke K22/K126 Lehringen 50cm, ab Lehringen mindestens 30 cm bis zur Mündung in Aller. Die Befahrung von der K30/125 bis zur K22/K126 muss vorher unter naturschutz@landkreis-verden.de angezeigt werden.

Ein und Ausstiegstellen:
KM 17,5 Straßenbrücke Groß Heins
, BV beachten.
KM 11 Straßenbrücke Lehringen, BV beachten.
KM 6,5 Mühle Stemmen, BV beachten.
KM 0, Mündung in die Aller (KM 15), Weiterfahrt auf der Aller bis Bootshaus des WSV Verden sinnvoll.


Gohbach:
Gewässerbeschreibung:
Landschaftlich reizvoll. Wegen zahlreicher Schotterschwellen nur bei sehr gutem Wasserstand nach intensivem Regen und Pegel Weitzmühlen min.60 cm fahrbar. Sehr häufig und schwieriges Umtragen durch niedrige Brücken, Stege und Bäume!

Befahrungsregelungen:
keine offizielle, aber Mindestpegel Weitzmühlen nicht unter 60 cm!

Ein und Ausstiegstellen:
KM 13 Straßenbrücke Brunsbrock,
nur bei sehr viel Wasser möglich. Es folgt eine nicht fahrbare Brücke!
KM 11 Straßenbrücke Kohlenförde.
KM 9,5 Straßenbrücke Kückenmoor.
KM 3,5 Straßenbrücke Weitzmühlen (Pegel!).
KM 0, Mündung in die Aller (KM 9), Weiterfahrt auf der Aller bis Bootshaus des WSV Verden sinnvoll.


Mittelweser:
Gewässerbeschreibung:
Rd. 160 km lange Stromstrecke von Minden bis Bremen, in mehr oder minder breiten Talauen der Norddeutschen Tiefebene mit sieben Staustufen für die Großschifffahrt und Wasserkraftnutzung. Mäßig starker Schiffsverkehr zwischen Mittellandkanal und den Unterweserhäfen. Der Strom ist nur teilweise gestaut, dazwischen Fließstrecken (1 m/s Geschwindigkeit), die von der Großschifffahrt durch Schleusenkanäle umgangen werden. Die Wasserwanderer haben grundsätzlich den Strom zu befahren und nicht die Schleusenkanäle, denn für die Überwindung der Stauwehre sind Bootsgassen (wie Hameln), Bootsschleusen und Bootsschleppen vorhanden, die jederzeit kostenlos benutzbar sind. Die Beschilderung an den Trennspitzen zwischen Schleusenkanal und Wehrarm beachten. Für die Durchfahrt mit Mannschaftskanadiern u. ä. mit Gepäck ist nur der Schleusenkanal Schlüsselburg und Langwedel zugelassen, da diese beiden Wehre noch Bootsschleppen mit Überlandtransport haben. Die Schleusenkanäle Petershagen, Drakenburg und Langwedel darf ebenfalls benutzen, wer bei Fahrten stromauf die Fließstrecken in der Weser vermeiden will.

Für die ausnahmsweise Abfertigung durch die großen Schleusen in den Kanälen gilt folgendes:

Betriebszeit:    Werktags 6.00 bis 22.00 Uhr, sonn- und feiertags 8.00 bis 16.00 Uhr, weitere Regelungen, z.B. Feiertage s. www.elwis.de 

Die Anfahrt zu den Bootsgassen, Kahnschleusen und Schleppen ist durch Hinweisschilder (weiße Schrift auf blauem Grund) gekennzeichnet. Vorsicht an den Wehren wegen Lebensgefahr, da Überfallwehre. Wer in den Sog des Überfalls oder im Unterwasser in die Widerwellen gerät, ist unrettbar verloren. Die Flächen ober- und unterhalb der Wehre sind durch „rot-weiß-rote“ Schilder, die auf dem linken und rechten Ufer stehen, gesperrt. Im Oberwasser sind zusätzlich „rot-weiß-rote“ Tonnen ausgelegt.

Wer die Weite der Norddeutschen Tiefebene liebt, die Stille der von der Schifffahrt nicht berührten Stromstrecken, manches sehenswerte kleine Städtchen oder Dorf, der kommt auch auf der Mittelweser auf seine Kosten. Längs der Mittelweser befinden sich viele Kiesgruben und Kiesverladeanlagen. Die ausgebeuteten sind teilweise Motorbootstandorte geworden. Zu den aufgeführten können neue hinzukommen. Bei allen Kiesgrubenausfahrten und -verladeanlagen: Achtung vor den Kiesfahrzeugen bzw. Motorbooten

Ein und Ausstiegstellen: nicht weiterbeschrieben, da zu vielfällt. Aber folgende Angaben zur Aller bis zur Weser!
KM 5 (112) WSV Verden, (DKV-Bootshaus bewirtschaftet), Parkplatz vorhanden
KM 0 (117) Slipanlage Eissel, in der Weser nach 100 m rechts

Wümme:
Gewässerbeschreibung:
Als Wümme Oberlauf wird die Strecke bis zum Beginn der amtlichen Kilometrierung beschrieben, einschließlich des Wümme Nordarms. Dieser Teil liegt im LK Rotenburg (Wümme), vom Abzweig der Wümme Südarm beginnt der LK Verden. Der Wümme Oberlauf ist landschaftlich reizvoll. Der Wümme Nordarm ist bis zum Gehölz Hexenberg nicht begradigt.

Befahrungsregelungen:
Der Oberlauf bis kurz vor Wümme Park ist ganzjährig gesperrt (NSG Obere Wümmeniederung).
Auf der Strecke vom Wümme Park bis Lauenbrück Schmiedeberg gilt:
Befahrung verboten vom 1.4.-15.7.; sonst gelten folgende Bedingungen:
Pegel Hellwege (www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de) <= 100cm;
Uferbetretungsverbot außer an Brücken und Wehren;
Anmeldung unter wasserwandern@lk-row.de erforderlich bis 24h vor der Fahrt, genehmigt, falls LK nicht widerspricht;
Nachtfahrverbot 1h vor Sonnenuntergang bis 1h nach Sonnenaufgang;
Boote <= 4,5m lang und <= 1,0m breit; keine Flöße; Boote müssen gekennzeichnet sein;
1 Teilnehmer muss Ökologieschulung des LKV nachweisen.
Von Lauenbrück bis LK Grenze ROW-Verden gilt:
Uferbetretungsverbot außer an dafür ausgebauten Stellen;
Nachtfahrverbot 1h vor Sonnenuntergang bis 1h nach Sonnenaufgang;
Boote <= 6,0m lang und <= 1,0m breit; keine Flöße; Boote müssen gekennzeichnet sein;
zusätzlich folgende Pegelregelungen bezogen auf den Pegel Hellwege (www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de):
Lauenbrück Schmiedeberg – Rotenburg: >= 50 cm
Rotenburg – Hellwege:                                      >= 45 cm
Hellwege – LK Verden:                                       >= 40 cm

Ein und Ausstiegstellen:
KM 64 Lauenbrück Schmiedeberg,
Auto an der Straße parken, nicht auf dem Privatgrundstück!
KM 55 Straßenbrücke L 131 /Mühlenwehr.
KM 42 Ein- / Ausstieg Aalter Allee, Parkplätze an der Straße.
KM 38 Straßenbrücke Unterstedt, Zur Kumpwisch.
KM 27 Straßenbrücke K205 Hellwege, schwieriger Einstieg!
KM 19 Ottersberg L168, Parkplätze und Pausenplatz.
KM 12 Fischerhude K 2, Parkplätze 150 m südlich.
KM 6,5 Hexenberg, ab hier schwierige Weiterfahrt wegen sehr tief hängender Bäume.
KM 0 Borgfeld, Ausstieg in der Wörpe 100 m rechts am Anleger der Kanuscheune.

0
0