Neue Verordnung zum Naturschutzgebiet „Lehrdetal“ ab dem 01. Februar 2019 in Kraft

Es gilt ein generelles Befahrungsverbot, Ausnahme 01.09. – 14.03. ab Brücke
K22/K126 Groß Heinz – Idsingen (KM 17,4) bis Brücke K30 Lehringen (KM 11) Mindestpegel 50 cm und vorab Anzeige der Befahrung beim LK-Verden oder LK Heidekreis, sowie ab Brücke K30 Lehringen (KM 11) bis Mündung in die Aller (KM 0) Mindestpegel 30 cm.
Der gültige Pegel befindet sich in Lehringen 50m unterhalb Brücke K30 (KM 11). Anzeige der Fahrt an die UNB des Landkreis Verden: naturschutz@landkreis-verden.de

https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/naturschutzgebiete-nsg–901000222-20600.html?rubrik=901000021         

dort SG-Lü 347:
Lehrdetal (Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden, Stadt Walsrode im Landkreis Heidekreis und Stadt Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme))

Für Paddler interessant ist nur die Verordnung zum NSG „Lehrdetal“, und dort §4 Freistellungen Absatz 12.

Damit ist das Paddeln auf der Lehrde durch §3 Verbote grundsätzlich eingeschränkt, aber in §4 Freistellungen teilweise wieder aufgehoben:

  • 12. in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres das Befahren der Lehrde mit Kajaks bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 30 cm flussabwärts von Lehringen (Brücke K 30) bis zur Mündung, zwischen Brücke K126/K22 (Groß Heins – Idsingen) und Brücke K 30 in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 50 cm flussabwärts nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörden der Landkreise Verden und Heidekreis,
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