Wichtiger Hinweis zu den Verordnungen LSG/NSG „Untere Allerniederung“

Im Rahmen dieser beiden neuen Verordnungen gibt es für uns Paddler zwei wesentliche Punkte die wir beachten müssen.

1.   Ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot an der Alten Aller, sowie ein Befahrungsverbot vom 15. März bis 15. Juli.

2.   Ein Anlandeverbot in den Naturschutzgebieten an der Aller vom 01. März bis 15. Juli.
Die Details und genauen Abschnitte hierzu sind der Verordnung zum Naturschutzgebiet und den zugehörigen Karten bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Landkreises Verden zu entnehmen.

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